Leistungen der Pflegekassen

Was ist Pflegegeld?

Wenn Sie sich für Pflege durch nicht professionelle Pflegekräfte entscheiden, d.h. durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder 24h-Pflegekräfte, bekommen Sie Pflegegeld ausgezahlt. Wenn Sie Pflegegeld in Anspruch nehmen sind Sie verpflichtet bei Pflegegrad 2 und 3, einen halbjährlichen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder Pflegeberater durchführen zu lassen. Diese Beratungsgespräche dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und zum Schutz der pflegebedürftigen Person. In den Gesprächen erhalten Sie Tipps um den Pflegealltag zu erleichtern und nützliche Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung. Die Kosten für diese Beratungen übernimmt die Pflegeversicherung.

Vorhandener Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
1 0 Euro
2 316 Euro
3 545 Euro
4 728 Euro
5 901 Euro
*alle angaben ohne Gewähr.

Was ist eine Sachleistung in der ambulanten Pflege?

Wenn Sie sich für Pflege oder Dienstleistungen durch einen professionellen Pflegedienst entscheiden, wie z.B. Unterstützung im Haushalt, pflegerische Betreuung, körperbezogene pflegerische Maßnahmen, wird der ambulante Pflegedienst durch die Pflegesachleistung finanziert. Das Budget für Sachleistungen fällt wesentlich höher aus, als das Pflegegeld, da der Betrieb eines Pflegedienstes höher ausfallen, als private Hilfen. Der Pflegedienst wird direkt von der Pflegekasse bezahlt. Wird die Sachleistung nicht komplett ausgeschöpft, kann der Überschuss anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden, dies wird als Kombinationsleistung bezeichnet. Sollten die Kosten der pflegerischen Unterstützung die verfügbare Sachleistung übersteigen, müsse Sie den Anteil selbst zahlen, ggf. springt das Sozialamt ein.

Vorhandener Pflegegrad Ambulante Sachleistung pro Monat
1 0 Euro
2 689 Euro
3 1298 Euro
4 1612 Euro
5 1995 Euro
*alle angaben ohne Gewähr.

Was ist eine Kombinationsleistung?

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen und das Budget der ambulanten Sachleistung nicht ausgeschöpft wird, bekommen Sie den Restbetrag anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Sie als Leistungsempfänger bekommen somit eine Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld. Beziehen sie Kombinationsleistungen müssen Sie bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich Beratungsgespräche und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährliche Beratungsgespräche durch einen Pflegedienst oder einer Pflegeberatung in Anspruch nehmen, welche zur Qualitätssicherung der Pflege notwendig sind.

Beispiel einer Kombinationsleistung:

Sie haben Pflegegrad 3, es stehen Ihnen also 1298 Euro Sachleistung zu oder 545 Euro Pflegegeld zu. Bei einer Kombinationsleistung wird nur ein Teil der Sachleistung vom Pflegedienst in Anspruch genommen. Dieser erbringt, in diesem Beispiel, monatliche Dienstleistungen im Wert von 600 Euro, was ca. 46% der Sachleistung entspricht. Also bleiben noch 54% übrig. Diese 54% werden vom Pflegegeld ausgezahlt, also von den 545 Euro werden 54% ermittelt. Dies entspricht dann 294 Euro, welche Ihnen monatlich zustehen.